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Antrag vom 1.11.2016 zur Ergänzung der Geschäftsordnung:
Wir beantragen: 1. § 1 der Geschäftsordnung um folgenden Absatz zu ergänzen:
Die Sitzungstermine des Rates sollen unbeschadet der gesetzlichen Regelungen über die Einberufung des Rates in § 59 NKomVG von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister im Benehmen mit der oder dem Ratsvorsitzenden möglichst unter Berücksichtigung der Schulferientermine im Sinne einer Absichtserklärung für den Zeitraum von sechs Monaten vorgeplant werden.
2. § 21 der Geschäftsordnung um folgenden Absatz zu ergänzen:
Die Sitzungstermine des Verwaltungsausschusses können unbeschadet der gesetzlichen Regelungen von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister jeweils für ein Kalenderjahr innerhalb der Wahlperiode unter Berücksichtigung der Schulferientermine im Sinne einer Absichtserklärung vorgeplant werden.
Begründung: Zu 1.: Für die künftige Wahlperiode sehen wir es als erforderlich an, dass allen Ratsfrauen und Ratsherren im Voraus bekannt ist, wann die Ratssitzungen stattfinden. Eine Vorplanung der Ratssitzungen für einen Zeitraum von sechs Monaten sehen wir als zwingend an. Zu 2: Für die künftige Wahlperiode sehen wir es ebenfalls als erforderlich an, dass den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses und den Vertretern/Vertreterinnen im Voraus bekannt ist, wann die Sitzungen des Verwaltungsausschusses stattfinden. Eine Vorplanung dieser Sitzungen für ein Kalenderjahr sehen wir als zwingend an. Gez. Doris Meyermann, Claudia Wilke
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