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Der Landschaftsrahmenplan ist -laut Definition des Landkreises- ein Gutachten, das für das Gebiet des Landkreises aus naturschutzfachlicher Sicht eine Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft enthält, die schutzbedürftige Flächen und erforderliche besondere Artenschutzmaßnahmendarstellt sowie ein Zielkonzept zur Weiterentwicklung der Landschaft beinhaltet. Hochspannungsleitungen gelten dort z.B. als sehr hohe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
„Es kann doch nicht wirklich erstrebenswert sein, kilometerweit durch Maisfelder zu radeln unterbrochen von Tiermastställen mit den Lagerflächen für den Mist. Und das ganze unter riesigen Starkstrommasten. Wir müssen ausloten, wo die Grenzen in unserem dicht besiedelten Landkreis sind und welche Alternativen genutzt werden können.“ so die Fraktion weiter. Die Umsetzung des Landschaftsrahmenplanes wurde in den letzten Jahren auch immer wieder angemahnt. Laut Plan aus dem Jahr 1993 heißt es unter Zielkonzept Landschaftserleben: „Die Voraussetzungen für das Landschaftserleben sind durch den Erhalt eines natur- und kulturraumtypischen Landschaftsbildes bzw. die Entwicklung einer erlebnisreichen Landschaft sowie durch die Vermeidung von Lärm-, Schadstoff und visuellen Beeinträchtigungen nachhaltig zu sichern“. Sieht Erhalt und Entwicklung einer erlebnisreichen Landschaft wirklich so aus?
Gez. Doris Meyermann 09.09.2010
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