Resolution gegen unnötigen Kahlschlag an Peiner Straßen beschlossen

Zum einen hätte die Anwendung der RPS 2009 gravierende Auswirkungen auf das Landschaftsbild. In vielen Straßenabschnitten müssten Alleen und Baumreihen entfernt werden, weil der Abstand zwischen Straßenrand und Bäumen nicht ausreicht. Im übrigen würden Schutzplanken an Kreisstraßen Fußgängern und Radfahrern die „Fluchtmöglichkeit“ in den Seitenraum versperren.  Dann müssten nach Meinung der Grünen zwingend an allen Kreisstraßen Radwege gebaut werden.

Waldeck in ihrer Kreistagsrede: Bäume sind aber keine Unfallursache, wie der Peiner Polizeichef Thomas Bodendiek und auch die Landtagsfraktionen CDU/FDP und Grüne in ihren “Anträgen zur Modifizierung der RPS 2009“ an die Landesregierung beschreiben. Ein Unfall entsteht, wenn ein Fahrer/eine Fahrerin durch zu hohe Geschwindigkeit oder andere Einflüsse die Kontrolle über Auto oder Motorrad verlieren. Dabei kann es je nach Situation zu einer Kollision mit einem Haus, einem Laternenpfahl und natürlich auch einem Baum oder Graben kommen.  

Bäume werden jetzt als offenbar als verzichtbares Hindernis von den Verkehrssicherheitsplanern zur Disposition gestellt. Kein Fördergeld mehr vom Land bei Straßenum- oder Neubauten, wenn Bäume zu nah  an der Fahrbahn stehen. Das Niedersächsische Verkehrsministerium will sich unkritisch und  besonders eifrig  bei der Straßenbaufinanzierung auf die „Straßenbäume bedrohenden neuen Vorgaben“ des Bundesverkehrsministeriums einlassen.

Zum anderen würden sich bei Anwendung der RPS 2009 die Baukosten um ca. 40 % erhöhen. Zur Planung stehen im Landkreis die K 34 (Stedum-Bierbergen), die Kreisstraße 51 (Vallstedt-K 50) und die Kreisstraße 62 (Meerdorf – K20). Im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften am 22.02.2011 wurde der Beschluss vertagt, die RPS 2009 für den Ausbau der in der Planung befindlichen Kreisstraßen anzuwenden.

Grüne und SPD hoffen auf ein  Umdenken der Landesregierung, da kaum eine Kommune im Land finanziell in der Lage ist, ihren Straßenbau ohne die Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz zu finanzieren. 

Gez. Rosemarie Waldeck                09.03.2011 

Text der Resolution:

Resolution des Kreistages des Landkreises Peine 

Der Landkreis Peine fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, die zwingende Verknüpfung zwischen der Bewilligung von Fördermitteln für den Kreisstraßenausbau und der Anwendung der „Richtlinie für den passiven Schutz durch Fahrzeugrückhaltesysteme“ (RPS 2009) aufzuheben.  

Der Schutz des Straßenverkehrs vor Baumunfällen ist ein wichtiges Anliegen. Bei insgesamt knappen finanziellen Ressourcen ist der Schwerpunkt der Sicherungsmaßnahmen auf stark befahrene Bundes- und Landesstraßen mit einer Häufung von Baumunfällen zu legen. Bei schwach befahrenen Kreisstraßen mit sehr geringen Unfallzahlen wäre hingegen die Anwendung der RPS 2009, die die Baukosten um ca. 40 % erhöht, unverhältnismäßig. 

Die Anwendung der RPS 2009 hätte gravierende Auswirkungen auf das Landschaftsbild. In vielen Straßenabschnitten müssten Alleen und Baumreihen entfernt werden. Für den Einbau von Schutzplanken reicht zum Teil der Abstand zwischen Straßenrand und Bäumen nicht aus. Im Übrigen würden Schutzplanken an Kreisstraßen mit einer Ausbaubreite von nur

5,50 m Fußgängern und Radfahrern die „Fluchtmöglichkeit“ in den Seitenraum versperren, so dass ein Einbau nicht über lange Strecken in Betracht kommt.  

Solange die RPS 2009 in ihrer heutigen Fassung nicht nach Verkehrsbedeutung, Fahrzeugfrequenz und Unfallhäufigkeit differenziert und auch dem Belang des Landschaftsbildes Rechnung trägt, kann sie bei kommunalen Trägern der Straßenbaulast keine allgemeine Anerkennung als „Regel der Technik“ finden. Jede Kommune als Trägerin der Straßenbaulast muss in eigener Verantwortung über die Anwendung der RPS 2009 entscheiden. Es widerspräche dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung, wenn der Bund und das Land Niedersachsen ohne gesetzliche Grundlage „anerkannte Regeln der Technik“ für kommunale Straßen definieren und die Vergabe von Fördermitteln nach dem Entflechtungsgesetz an die Beachtung dieser Regeln knüpften.

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