Umweltverträglichkeitsprüfung und Keim- und Brandschutzgutachten beantragt

Die Erstellung eines Keimschutzgutachtens geht u.a. auf den im Erörterungsverfahren befindlichen "Filter-Runderlass" der niedersächsischen Ministerien für Umwelt, Soziales und Landwirtschaft zurück. In Sachen Brandschutz wird auf den "neuen Regelstandard der Region Hannover für den Brandschutz bei großen Tierhaltungsanlagen" verwiesen. Auch besteht nach § 20 NBauO die Auflage, Stallanlagen so zu bauen, dass bei einem Brand Mensch und Tier gerettet werden können. (Antrag im Detail im Anschluss)

Auch auf die Anfrage bezüglich der Kosten für die Tierkadaverbeseitigung u.a. sei an dieser Stelle verwiesen (siehe nachfolgende Themen).

gez. Doris Meyermann           18.10.2012

PAZ berichteteam 23.10.2012 unter der Überschrift "Hähnchenmast in Wendesse: Genaue Prüfung"

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Fraktionen der SPD + Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag Peine                 16.10.2012

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,

 im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hühnermaststalls in Peine-Wendesse beantragen wir:

 1.)   Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

2.)    Die Erstellung eines Keimschutzgutachtens.

3.)    Die Erstellung eines Brandschutzgutachtens.

Begründung

 Zu 1.)   Der bestehende Hühnermaststall und die beantragte Erweiterung (Verdoppelung)  befinden sich lediglich 260 m von der nächsten Bebauung entfernt. Der vorhandene Ermessensspielraum ist allein hiermit deutlich dokumentiert.

 Zu 2.)   Das OVG Niedersachsen stellt in seinem Gutachten 12 ME 270/11 vom 13.03.2012 fest, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Bioaerosolen dazu führe, dass unter Vorsorgegesichtspunkten eine Erhöhung von Immissionskonzentrationen gegenüber der Hintergrundwerte zu vermeiden oder zu verhindern seien. Ein diesbezüglicher „Filter-Runderlass“ der niedersächsischen Ministerien für Umwelt, Soziales und Landwirtschaft  befindet sich bereits  im Erörterungsverfahren.

 Zu 3.)    Nach § 20 NBauO sind Stallanlagen so zu bauen, dass bei einem Brand  Mensch und Tier gerettet werden können und wirksame Löscharbeiten möglich sind. Wir weisen ausdrücklich auf den „Neuen Regelstandard der Region Hannover für den Brandschutz bei großen Tierhaltungsanlagen“ mit den Forderungen auf der Grundlage von § 51 NBauO hin.

 Mit freundlichen Grüßen

Günter Hesse, Fraktionsvorsitzender     SPD Kreistagsfraktion

Jürgen Streichert, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

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