Resolution: Weitere Privatisierung der Abfallwirtschaft stoppen

Die geteilte Verantwortung führt zu großem administrativen Aufwand, hohen Transaktionskosten und hat derzeit keine ökologische Lenkungswirkung. Zudem sind die Dualen Systeme in der Vergangenheit bereits mehrfach durch interne Streitigkeiten um Lizenzmengen, Trittbrettfahrer und Branchenlösungen in erhebliche finanzielle Probleme geraten.

Bei Störungen der Sammlung durch die von den Dualen Systemen beauftragten Unternehmen wenden sich Bürgerinnen und Bürger an ihre Kommune, die gegen die Probleme aber nicht vorgehen kann. Wir brauchen daher ein neues, transparentes und effizientes Sammlungssystem aus einer Hand.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Wertstoffgesetz vorgelegt, der die Kommunen aus der Entsorgung des Hausmülls weiter zurück drängt und die flächendeckende Wertstoffsammlung vollständig in die Hände der Dualen Systeme legt. Der jetzige Vorschlag verkompliziert das bereits jetzt aufgeblähte, ineffiziente System der geteilten Zuständigkeiten zwischen Dualen Systemen und Kommunen in der Abfallentsorgung weiter. Davon wird auch die Organisation der Abfallentsorgung unseres Landkreises betroffen sein.

Dabei gehört die Abfallentsorgung zur kommunalen Daseinsvorsorge und darf nicht weiter privatisiert werden. Für eine transparente und bürgerfreundliche Lösung muss die Verantwortung für die Sammlung aller Siedlungsabfälle in kommunaler Hand sein. Der Gesetzentwurf enthält keine Durchgriffsmöglichkeiten der Kommunen auf die Sammlung der Wertstoffe. Kommunen erhalten lediglich sehr begrenzte und zudem rechtlich kaum durchsetzbare Gestaltungsmöglichkeiten bei der Sammlung. Reibungsverluste und Streitigkeiten zwischen Kommunen und privaten Entsorgern sind vorprogrammiert.

Statt eine klare, kostengünstigere Organisation der Sammlung vor Ort in einer Hand durch die Kommunen zu organisieren, werden die privaten Dualen Systeme künstlich am Leben gehalten, weitere Aufgaben an sie übertragen, und den Kommunen somit entzogen. Die Bundesregierung bereitet den Boden für ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit.

Der derzeitige Entwurf ist aus kommunaler Sicht nicht geeignet, die Aufgabenteilung in der Abfallentsorgung neu zu regeln und die bisherigen Probleme zu lösen. Er verschärft vielmehr die bestehenden Probleme zwischen Kommunen und privaten Entsorgern und macht die Müllentsorgung nicht ausreichend ökologischer.

 

Der Kreistag des Landkreises Peine appelliert an die Bundesregierung, die Landesregierung und den Bundesrat:

·         Die Rolle der Kommunen in der Wertstoffentsorgung zu stärken und ihnen die Organisationsverantwortung für die Sammlung der Wertstoffe aus Siedlungsabfällen zu übertragen.

·         Zu verhindern, dass Kommunen, die bereits eine Wertstofftonne eingeführt haben, die Zuständigkeit hierfür entzogen wird.

·         Doppelte Sammelstrukturen für Haushaltsabfälle durch private und kommunale Entsorger zu verhindern, und damit unnötige Kosten für die Bürgerinnen und Bürger einzusparen.

·         Die Kommunen als zentralen Ansprechpartner für die Abfallentsorgung vor Ort festzulegen, da die geteilte Zuständigkeit für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar ist und unnötige Fehlwürfe produziert.

·         Durch das Wertstoffgesetz bestehende Schwachstellen der Verpackungsverordnung zu beheben, indem hohe und selbstlernende Recyclingquoten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Anreize für ökologischere und ressourcenschonende Produkte und Verpackungen eingeführt werden.

 

 

 



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