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Im nächsten Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz sollen zwei weitere Themen diskutiert werden: die vor allem in Neubaugebieten so beliebten „Schottergärten“ und die Anlage von Kunstrasenplätzen, beides keine sinnvollen Maßnahmen in Zeiten des Klimawandels und der bekannten Gefahren durch Mikroplastik.
Für Kunstrasenplätze sind zudem von der EU neue Vorschriften zu erwarten, z.B. hinsichtlich der Drainage und des Einstreugranulats. Wir fragen uns, was dieses für die Kunstrasenplätze auf kreiseigene Gelände bedeutet und wie nachhaltig verhindert werden soll, dass Einstreu und Mikroplastik ins Abwasser und in die Umwelt gelangen. Auch fragen wir nach möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch Mikroplastik, denn immerhin trainieren auch viele Kinder und Jugendliche auf dem Kunstrasen.
Vielen ist inzwischen bekannt, dass nach Niedersächsischer Bauordnung § 9 Stein- bzw. Schottergärten nicht erlaubt sind. Nicht überbaute Flächen auf Grundstücken müssen zwingend Grünflächen mit Gras oder Gehölzen sein. Wie sorgt der Landkreis dafür, dass die Nieders. Bauordnung mit dieser klaren Forderung bei bestehenden und zukünftigen Baumaßnahmen eingehalten wird?
gez. Doris Meyermann 5.9.2019
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