Erhöhung der Grundsteuer und gleichzeitige Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge

Der Arbeitskreis  „Haushaltskonsolidierung“ hat in diesem Jahr in mehreren Sitzungen mit der Ausgaben- und Einnahmensituation des Gemeindehaushalts beschäftigt.

Der vorliegende Antrag behandelt die Einnahmen: sie sollen sich erhöhen. Gleichzeitig  soll  für die ungeliebten Straßenausbau Beiträge eine Alternativen gefunden werden, die durch eine bessere Verteilung zu mehr Gerechtigkeit führt.

Was dabei klar und unveränderlich ist: das Geld für den Straßenausbau kommt immer von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, durch Steuern oder Straßenausbau-Beiträge.

Straßenausbau-Beiträge sind „gebundene“  Einnahmen und dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. Diese können im Verfahren „ wiederkehrender Beiträge“ regelmäßig – und damit mit niedrigeren Summen je Jahr- erhoben werden. In diesem Verfahren entstehen zusätzliche Aufwende in der Gemeindeverwaltung  (Personalkosten) durch  die Festlegung von Quartiere und die Kalkulation der zu erhebenden Beiträge. Das hat beispielsweise in Nordstemmen, wie der Presse zu entnehmen war,  zur Ablehnung dieser Vorgehensweise geführt.

Die Finanzierung des Straßenausbaus kann auch durch Steuermittel wie die Grundsteuer erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Sie „verteilt“ sich auf alle Bürger (alle Grundstückseigentümer bzw. Mietkosten).   Hohenhameln erfüllt: mit dem mehrjährigen Sanierungsprogramm für die Straßen im Gemeindegebiet eine wichtige Voraussetzung.

Zusätzlich ist vom Rat zu beschließen, entsprechende Anteile der Erlöse aus der Erhöhung der Grundsteuer zur Finanzierung dieses Sanierungsprogrammes  politisch  zu binden, so denn der Haushaltsausgleich gegeben ist. Und hier liegt das Risiko: Steuern dienen immer der Deckung aller Ausgaben des Haushalts (Grundsatz der Gesamtdeckung). Fakt ist, wenn irgendwann einmal ein Defizit im Haushalt nicht ausgeglichen werden kann, müssen auch diese Mehreinnahmen hierfür verwendet werden. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass auch auf derartig „gebundene“ Steuereinnahmen systemgerecht Kreisumlage zu zahlen ist.

Wir stimmen dem vorliegenden Vorschlag im Bewusstsein der Risiken ab, die durch die Auflistung der folgenden Sachverhalte zusammengefasst werden können:

Die Grundsteuern werden erhöht, um ein Haushaltsdefizit zu decken und Steuereinnahmen für das Straßenausbau-Programm der Gemeinde zu generieren

  • Zeitgleich sollen die Straßenausbau-Beiträge zu Gunsten von stetigen Abgaben der Bürgerinnen und Bürger abgeschafft werden.
  • Es wird davon ausgegangen, dass die für die kommenden Haushaltsjahre erwarteten Kosten für das Straßenausbau-Programm aus den Mitteln  der Steuereinnahmen gedeckt werden können und mit einer  Mehrheit im Rat im Haushalt eingestellt werden.
  • Die Kosten für Baumaßnahmen sind in den letzten Jahren gestiegen.
  • Die Landesregierung will den Umgang mit Straßenausbau-Beiträgen und die Zuschüsse für kommunale Maßnahmen neu regeln.
  • Da für die Grundsteuer Kreisumlage zu zahlen ist, zahlen die Bürgerinnen und Bürger zukünftig Kreisumlage auf die Kosten des Straßenausbaus.
  • Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zur Bemessung der Grundsteuer zu treffen ist. Spätestens zum 1. Januar 2025 muss diese Neuregelung angewandt werden. Die Auswirkungen sind heute nicht kalkulierbar.

Eine Reduktion freiwilliger Leistungen der Gemeinde (Hallenbad Mehrum, 3. Kraft in jeder Kindergartengruppe, Sporthalle Mehrum, Dorfgemeinschaftshäuser etc.) wollte der Arbeitskreis Haushaltssicherung den Bürgern nicht zumuten. Die Ratsmitglieder von Bündnis 90/ Die Grünen sprechen sich, wie auch andere, für einen Erhalt dieser freiwilligen Leistungen aus.

Deshalb wünschen wir uns für 2019 eine durch die Gemeindeverwaltung organisierte Bürgerbeteiligung zur breiten Meinungsbildung im Spannungsfeld zwischen freiwilligen Leistungen und Einnahmen der Gemeinde. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren, von den anderen Fraktionen abgelehnten Antrag zur Bürgerbeteiligung vom 26.11.2017.

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