Verlust politischer Kontrolle - Rückschritt für die Demokratie in der Stadt Peine?

Es geht um die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB (Baugesetzbuch). Mit dieser Rechtsnorm wird die Planungshoheit einer Gemeinde (hier der Stadt Peine) bei Genehmigungsverfahren anderer Behörden sichergestellt.

Die Stadt Peine begründet die zukünftige Wahrnehmung dieser Aufgabe als Geschäft der laufenden Verwaltung mit geringen Gestaltungsspielräumen und einzuhaltenden Fristen (2 Monate). Angeblich geht es bei dieser Rechtsnorm nur um die Frage der Übereinstimmung eines Vorhabens mit dem gültigen Flächennutzungsplan.

Das ist nicht zutreffend. Es geht um alle Belange, die im § 35 Abs. 3 BauGB benannt werden. Dazu gehört z.B. auch die Frage, ob ein Vorhaben schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen kann, ob es unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen, die Sicherheit oder die Gesundheit auslöst und ob Naturschutz, Bodenschutz, Denkmalschutz oder das Ortsbild beeinträchtigt werden.

Es gibt einschlägige Urteile vom Bundesverwaltungsgericht und verschiedenen Oberverwaltungsgerichten, die Gemeinden Recht gegeben haben, die ihr Einvernehmen aus solchen Gründen verweigert haben.  Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist ein entscheidender Bestandteil von Genehmigungsverfahren und damit eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit in der Planung und Weiterentwicklung einer Gemeinde. Die Politik darf sich dieser Gestaltungsmöglichkeit nicht berauben lassen.

Eine Wahrnehmung dieser Aufgabe als Geschäft der laufenden Verwaltung würde einen Verlust von Mitwirkungsmöglichkeiten für den Rat der Stadt Peine bedeuten. Entscheidungen, die uns alle angehen, würden intransparent hinter verschlossenen Türen ohne Beteiligung der gewählten Volksvertreter getroffen.  Die Vorlage wurde dem Rat bereits im März dieses Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt und führte zu intensiven Diskussionen. Es wurde weiterer Beratungsbedarf angemeldet und deshalb im März nicht darüber beschlossen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im April einen Änderungsantrag zu der Vorlage eingereicht, der die öffentliche und transparente Teilhabe der Politik an diesen wichtigen Entscheidungen sicherstellt und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen ermöglicht (Beschlussfassung durch den Planungsausschuss in Monaten ohne Ratssitzung). 

Leider geht die Stadt Peine nicht auf diesen konstruktiven Vorschlag ein, sondern beharrt in der jetzt vorgelegten Ergänzung zur Vorlage 80 auf ihrem Willen nach kompletter Übertragung der Aufgabe auf die Verwaltung.  Zum aktuellen Zeitpunkt ist diese Vorgehensweise besonders fragwürdig. Wie seit einigen Wochen bekannt ist, besteht die Absicht, den Hähnchenmaststall in Wendesse auf die doppelte Größe zu erweitern. Für dieses Genehmigungsverfahren ist das gemeindliche Einvernehmen notwendig.

Will die Stadt Peine etwa verhindern, dass sich der Rat mit diesem Vorhaben befasst? Gerade bei diesem Vorhaben geht es schließlich um Umweltauswirkungen und die Gesundheit der Bevölkerung.

 Elke Kentner, Stv. Fraktionsvorsitzende  20.09.2012

 

PAZ Bericht: Stadtrat stimmt am Donnerstag über umstrittene Vorlage ab / "Transparenz geht verloren"

Die Peiner Grünen schlagen Alarm: Im Stadtrat soll am Donnerstag über die Vorlage „80/2011 - Neufassung der Richtlinien über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung der Stadt Peine“ abgestimmt werden. Elke Kentner, Vize-Fraktionschefin der Grünen, glaubt, dass sich die Stadt mit dem 22-Punkte-Papier in einem wichtigen Teilbereich der Bauplanung die alleinige Entscheidungshoheit sichern will.

„In der Vorlage geht es um die Frage, was der Bürgermeister und die Stadtverwaltung entscheiden dürfen, ohne Stadtrat und politische Gremien zu beteiligen. Ausgerechnet als letzter Punkt findet sich darin eine zweifelhafte Befugnis, die bei uns auf heftigen Widerstand stößt“, sagt Kentner. Konkret geht es um „Punkt V: Herstellung des Einvernehmens nach Paragraf 36 Baugesetzbuch“.

„Die Stadt Peine begründet die künftig mögliche Wahrnehmung dieser Aufgabe mit geringen Gestaltungsspielräumen und einzuhaltenden Fristen. Angeblich geht es nur um die Frage der Übereinstimmung eines Vorhabens mit dem gültigen Flächennutzungsplan. Doch das ist nicht zutreffend“, sagt Kentner.

Dazu gehöre auch die Frage, ob ein Vorhaben schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen kann, ob es unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen, die Sicherheit oder die Gesundheit auslöst und ob Naturschutz, Bodenschutz, Denkmalschutz oder das Ortsbild beeinträchtigt werden.

„Das gemeindliche Einvernehmen ist ein elementarer Bestandteil von Genehmigungsverfahren und eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit in der Planung und Weiterentwicklung“, sagt Kentner. Die Politik dürfe sich dieser Gestaltungsmöglichkeit nicht berauben lassen. „Entscheidungen dürfen nicht intransparent hinter verschlossenen Türen ohne Beteiligung der gewählten Volksvertreter getroffen werden.“ Über die Vorlage „80/2011“ ist bereits im März in den politischen Gremien diskutiert worden - eine Entscheidung wurde vertagt. Die Grünen hatten daraufhin im April einen Änderungsantrag eingereicht, „der die transparente Teilhabe der Politik an wichtigen Entscheidungen sicherstellt und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen ermöglicht“.

Gerade aktuell sei die Vorgehensweise der Verwaltung besonders fragwürdig. Kentner: „Wie bereits bekannt, will der Betreiber des Hähnchenmaststalls in Wendesse seine Anlage erweitern. Für dieses Genehmigungsverfahren ist das gemeindliche Einvernehmen notwendig. Will die Stadt Peine etwa verhindern, dass sich der Rat mit diesem Vorhaben befasst?“

Von der Stadt Peine gab es auf Anfrage gestern keine Stellungnahme.

PAZ, 21.09.2012

zurück