Wendeburg soll "Frackingfreie Gemeinde" werden

Begründung:

Auf der Grundlage der Korbacher Resolution, welche bisher von über 150 Bürgerinitiativen und NGOs bundesweit unterzeichnet wurde und welche Grundlage für zahlreiche Beschlüsse anderer kommunaler Räte ist, erfolgt der o.g. Beschluss. Mit Hydraulic Fracturing (allgemein unter dem Begriff Fracking bekannt) wird die Förderung von unkonventionellem Erdgas mittels der Einpressung von hochgiftigen Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten bezeichnet. Dieses Verfahren  ist mit unkalkulierbaren Risiken verbunden und muss im Sinne einer nachhaltigen Politik verhindert werden. Daher muss  von jeglichen Plänen für Fracking zur Gewinnung von fossilen Energieträgern Abstand genommen werden.

Der Rat der Stadt Braunschweig hat schon im März 2012 eine Resolution gegen Fracking beschlossen. Neue Brisanz erhält das Thema durch ein Schreiben vom 21.07.2015 vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, welches sich mit dem Antrag einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen für das Erlaubnisfeld Borsum befasst (siehe öffentliche Mitteilungsvorlage Braunschweiger Stadtrat vom 21.08.2015). Der Erlaubnisantrag, welcher Grundlage für ein potenzielles Genehmigungsverfahren für Fracking in der Folge in diesem Gebiet ist, betrifft auch die  Region Hannover, die Stadt Salzgitter und die Landkreise Hildesheim, Gifhorn und Peine(Quelle: RegionalBraunschweig, 03.09.2015; regionalbraunschweig.de/fracking-in-braunschweig-bergbauamt-haelt-sich-bedeckt/). Demzufolge tangiert dieser Antrag mit den potenziellen Folgen auch die Gemeinde Wendeburg.

Originaltext der Korbacher Resolution (https://www.resolution-korbach.org/project/unterst-aus-de.php):

Am 4. und 5. Mai 2013 haben sich in Korbach die unten aufgeführten Anti-Fracking-Initiativen aus Deutschland zur stärkeren Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch getroffen.
Folgende Forderungen richten wir an Bund, Länder und die Europäische Union:

Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.

Ein generelles Import- und Handelsverbot von "gefrackten" fossilen Energieträgern.

Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.

Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.

Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.

 Julian von Frisch, Fraktionsvorsitzender      02.12.2015

 



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