Schottergärten verstoßen gegen Bauordnung

Auf unseren Antrag beschloss die Gemeinde Hohenhameln einstimmig im Gemeinderat alle Bürgerinnen und Bürger auf die Niedersächsische Bauordnung hinzuweisen:

Bei jeder Neuausweisung von Flächen zur Wohnbebauung wird ein Hinweis auf §9 Absatz 2 Niedersächsische Bauordung (NBauO) aufgenommen, wonach die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Die Verwaltung wird diesen Sachverhalt zusätzlich im Rahmen der gemeindlichen Mitteilungen im Hohenhamelner Kurier sowie auf der Homepage der Gemeinde Hohenhameln veröffentlichen.

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Öffentliche Mitgliederversammlung

Die nächste öffentliche Mitgliederversammlung findet am Donnerstag, 16.05.19 im Restaurant Achillion in Hohenhameln statt. 

Ein großes Dankeschön!

Bei der Europawahl am 26. Mai 2019 haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihr bestes Ergebnis in der Geschichte der Partei erzielt. In der Gemeinde Hohenhameln erzielten wir GRÜNE mit großartigen 18,72 Prozent ein sehr gutes Ergebnis. Wir bedanken uns bei all unseren Wählerinnen und Wählern.

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