Antrag vom 27.11.2016 zur Neufassung der Hauptsatzung:
Wir beantragen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Ergänzung der Hauptsatzung der Gemeinde Vechelde“ und beantragen folgende Ergänzung:
§ 3 Festlegung von Wertgrenzen und Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung (1) Der Beschlussfassung des Rates bedürfen: … b) Rechtsgeschäfte nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG (Verfügung über Gemeindevermögen), deren Vermögenswerte 30.000 € übersteigt. Dieses gilt sowohl für Ankäufe und als auch für Verkäufe.
Begründung: Der Kauf des Grundstücks Krugstraße 11 in Denstorf im Wert von mehr als 400.000,-- € ohne Zustimmung des Rates hat u.a. eine sachlich nicht nachvollziehbare Unklarheit im NKomVG gezeigt. Wir halten eine Debatte und Abstimmung im Rat auch für Ankäufe über der genannten Wertgrenze für selbstverständlich auch im Sinne transparenter, nachvollziehbarer und demokratischer Entscheidungen.
gez. Doris Meyermann
zurück
Deutschlandweit wird am 26. September demonstriert. Egal ob Du selbst betroffen bist, als Beschäftigte*r, Unternehmer*in eines [...]
Die Bundesregierung will ihre Sozialreformen vom Sommer voranbringen. Doch der Widerstand wächst – bei Familien, in der Gesellschaft und auch [...]
Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden [...]