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Ziel dieses Flächenpools soll sein, dass privaten und öffentlichen Vorhabenträgern ebenso wie kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Kompensationsmaßnahmen innerhalb eines vom Landkreis verwalteten Pools zu realisieren.
Der Landkreis könnte die Pflichten zur Herstellung, Sicherung und Unterhaltung der Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes auf bereits im Eigentum des Landkreises befindlichen oder zu diesem Zweck zu erwerbenden Flächen übernehmen. Alternativ könnten auch Flächen Dritter in Anspruch genommen werden, sofern die Sicherung und ggf. Unterhaltung der Kompensationsmaßnahmen durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch abgesichert werden.
„Für die Auswahl geeigneter zur Einrichtung eines Kompensationsflächenpools sollte der Landschaftsrahmenplan des Landkreises bzw. die im Zuge seiner Überarbeitung gewonnenen Daten herangezogen werden. Ziel sollte es vornehmlich sein, die Waldfläche des Landkreises Peine zu vermehren.“, so Rosemarie Waldeck, Mitglied im Bau- und Planungsausschuss.
Heiko Sachtleben, Fraktionsvorsitzender der Grünen schlägt vor, auch die betreibende Landwirtschaft des Landkreises in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzubeziehen, um auch hier Flächen zu generieren.
gez. Doris Meyermann 29.08.2017
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