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Des Weiteren führt der pauschale Beitrag für die Sonderöffnungszeiten, ohne Berücksichtigung der Sozialstaffel und der Geschwisterermäßigung, zu einer überproportional hohen Belastung für Eltern mit kürzeren Betreuungszeiten. Insbesondere in der Sozialstaffel I führt dies zu Ungleichbehandlung, wie folgende Beispielrechnungen deutlich machen:
Grundbetreuung 5 Std/Tag + 1Std Sonderöffnung Sozialstaffel I
104€ + 40€ = 144 €
Grundbetreuung 6 Std/Tag + 1Std Sonderöffnung Sozialstaffel I
115€ + 40€ = 155 €
Grundbetreuung 9 Std/Tag (Ganztags)
138 €
Eltern, die Sonderöffnungszeiten nutzen, müssen z.T. deutliche höhere Beiträge für eine geringe Betreuungszeit gegenüber der Ganztagsbetreuung zahlen. Diese Ungleichbehandlung ist auch in den anderen Sozialstaffeln zu finden.
Durch die rasche Einführung der Verbeitragung mitten im laufenden Kindergartenjahr ist es für die betroffenen Eltern kaum möglich alternative Betreuung zu finden, andererseits stellt es sie teilweise vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten den Zusatzbeitrag zu zahlen. Bisher ist auch unklar, ob für entsprechend berechtigte Kinder, deren Gebühren vom Landkreis bezuschusst werden auch die Sonderöffnungszeiten vom Landkreis bezuschusst werden.
Wir beantragen hiermit:
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Lisbeth Kunz 24.02.2015
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