Keine Mehrkosten bei der Neugestaltung des Rathausplatzes Hohenhameln

Die Herstellung der Barrierefreiheit des Rathauses führte zu 26% Mehrkosten, die der Verwaltungsausschuss mangels geeigneter Alternative genehmigte.

Mit den folgenden Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass es bei der Neugestaltung des Rathausplatzes zu keinen Mehrkosten gegenüber der Planung kommt.

  1. Die Verwaltung erstellt mit dem Ortsrat Hohenhameln eine Prioritätenliste zur Umgestaltung, um zur Einhaltung des Kostenrahmens auf dieser Basis gegebenenfalls Streichungen vornehmen zu können. Diese Prioritätenliste ist mit einer Darstellung der anteiligen Kosten je Priorität dem Rat der Gemeinde vorzulegen. Der Umfang der möglichen Streichungen hat mindestens 30% des derzeitigen Kostenrahmens zu betragen.
  2. Die Verwaltung stellt durch eine geeignete Ausschreibung sicher, dass durch sinnvolle Streichungen bei Auftragsvergabe bzw. vor Beginn der entsprechenden Arbeiten die Einhaltung des Kostenrahmens sichergestellt wird. Derartige Veränderungen dürfen nicht zu Nachforderungen und/oder Strafzahlungen für bereits geleistete Arbeiten führen.
  3. Die Verwaltung unterbreitet dem Rat der Gemeinde Hohenhameln auf dieser Basis bei jeder drohenden Überschreitung des Kostenrahmens einen konkreten Vorschlag, mit welcher Veränderung der Umgestaltung die Einhaltung des Kostenrahmens wieder sichergestellt wird.

Den kompletten Antrag an den Gemeinderat Hohenhameln findet ihr unter https://ris.hohenhameln.de/bi/vo020.asp.

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