Schottergärten verstoßen gegen Bauordnung

Auf unseren Antrag beschloss die Gemeinde Hohenhameln einstimmig im Gemeinderat alle Bürgerinnen und Bürger auf die Niedersächsische Bauordnung hinzuweisen:

Bei jeder Neuausweisung von Flächen zur Wohnbebauung wird ein Hinweis auf §9 Absatz 2 Niedersächsische Bauordung (NBauO) aufgenommen, wonach die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Die Verwaltung wird diesen Sachverhalt zusätzlich im Rahmen der gemeindlichen Mitteilungen im Hohenhamelner Kurier sowie auf der Homepage der Gemeinde Hohenhameln veröffentlichen.

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