Die extrem hohen Kosten führen allerdings immer häufiger dazu, dass Grundstückseigentümer die Beträge nicht mehr aufbringen können und spätestens ab dem Rentenalter auch keine Finanzierung durch die Banken erhalten. Hinzu kommt, dass bei Durchgangsstraßen die Allgemeinheit die Straßen nutzt, aber für die Kosten nur die Anlieger und die Gemeinde aufkommen.
Das führt in der Bevölkerung verständlicherweise zu immer stärkeren Widerständen. Dieses Problem haben viele Gemeinden in ganz Deutschland und verändern das System des Straßenausbaus.
In ihrer Sitzung am 24.02. haben die Grünen einstimmig einen Weg gewählt, wie die extreme Belastung von Grundstückseigentümern bei Straßenausbaumaßnahmen durch „Wiederkehrende kleine Beiträge“ für alle verhindert wird.
Es wurde sich mit allen Argumenten und mit der gültigen Rechtslage intensiv auseinandergesetzt und mit der Variante der wiederkehren Beiträge die fairste und sozial verträglichste Lösung nach Meinung der Grünen Wendeburg gewählt.
Seit 2014 hat das Bundesverfassungsgericht diesen Weg für Länder freigemacht Seit 2017 können niedersächsische Kommunen anfallende Kosten für den Straßenausbau auf viele Schultern innerhalb festgelegter Quartiere verteilen. Dabei werden Eigentümer*innen, die in der näheren Vergangenheit schon Beiträge für abgeschlossene Projekte gezahlt haben, durch eine Verschonungsklausel von den umzulegenden Kosten ausgenommen.
„Alle Vorschläge, die bisher zu diesem Thema gemacht wurden, sind derzeit entweder nicht rechtsgültig oder unserer Meinung nach nicht ausreichend. Wiederkehrende Beiträge, mit denen in vielen Bundesländern schon seit Jahren oder sogar Jahrzehnten gearbeitet wird, sind eine gute Möglichkeit, die notwendigen Straßenausbauprojekte zu finanzieren und trotzdem nicht einzelne Hauseigentümer*innen im Regen stehen zu lassen“, schließen die Grünen ihre Ausführungen ab.
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