14.06.23 –
Peine. Das am 14.06.2023 im Kreistag zu beschließende bauaufsichtliche Eingreifkonzept zum „Umgang mit Schottergärten“ im Landkreis Peine stößt auf vollste Zustimmung der Grünen Kreistagsfraktion. „Mit dem Eingreifkonzept wird sowohl der gültigen Rechtslage Rechnung getragen, als auch der Allgemeinheit ein Dienst erwiesen“, erklärt Stefanie Weigand, Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag.
Seit mehreren Jahren setzen wir Grüne uns dafür ein, dass Gärten naturnah gestaltet werden und die Vorschriften der Nds. Bauordnung eingehalten werden. Die erste Vorstellung des Eingreifkonzeptes durch die Verwaltung und bereits die Forderung nach zusätzlichen Stellen im letzten Jahr, machten hierfür den Anfang. Denn: „Seit 2012 untersagt die Nds. Bauordnung sogenannte Stein- oder Schottergärten, indem sie vorschreibt, dass nicht überbaute Grundstücksflächen als Grünflächen zu gestalten sind. Entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover und des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg bestätigten diese unlängst“, ergänzt Co-Fraktionsvorsitzender Christian Falk. Durch diese Urteile wurde das Allgemeinwohl über das Individualrecht gestellt. Denn nicht nur die Artenvielfalt leidet unter den Steinwüsten, auch die Nachbarschaft hat etwas davon, wenn sich die Flächen im Sommer deutlich stärker aufheizen und diese Hitze dann abgestrahlt wird.
„Durch die Klimawandelfolgen werden Extremwetterereignisse zunehmen, wobei wir nicht vorhersagen können, ob wir zukünftig eher von Starkregen oder von verstärkten Hitzewellen betroffen sein werden. Mit beidem kommen Grünflächen besser zurecht“, sind sich beide Grünen sicher. „In der Gemeinde Ilsede haben wir, schon vor Jahren, angeregt durch die Kommunalpolitik, beschlossen, jeder Käuferin und jedem Käufer eines Grundstückes eine Broschüre mit Tipps zur naturnahen Gartengestaltung und einen deutlichen Hinweis auf die Nds. Bauordnung zukommen zu lassen. Leider haben diese Appelle nicht bei allen bauenden Personen gefruchtet. Offensichtlich muss hier mehr Druck aufgebaut werden, um geltendes Recht umzusetzen“, stellt Weigand fest. Mit dem neuen Eingreifkonzept wird dieser wichtige Schritt getan.
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