Anträge der Grünen Fraktion zum Haushalt 2009

Antrag Übernahme Personalkostensteigerung freie Träger 

Wir beantragen: 

Ab dem Haushalt 2009 zusätzlich den –anteiligen- Betrag  zur Verfügung zu stellen, der erforderlich ist, um die in 2008 und 2009 erforderlichen Personalkostenerhöhungen bei den externen Leistungsanbietern im Bereich Soziales, Jugend und Gesundheit aufzufangen.

Die externen Leistungsanbieter haben die erhöhten Personalkosten nachzuweisen und den zum Ausgleich erforderlichen Zuschuss zu beantragen.

 Begründung:

Seit Jahren sind die Zuschüsse der externen Einrichtungen, die Aufgaben des Landkreises übernommen haben, durch Kreistagsbeschluss eingefroren.

Durch die Tariferhöhungen in 2008 und 2009 bekommen die Vereine/Verbände Probleme mit der Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben, da Einsparmöglichkeiten in den letzten Jahren ausgeschöpft sind  und die Einnahmen durch Bußgelder und Spenden die erhöhten Personalkosten nicht mehr auffangen können.

Es bestehen Befürchtungen, dass die Vereine und Verbände ihre erforderlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können.

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Antrag Geschindigkeitsmessanlagen 

Wir beantragen, jährlich 20.000 Euro

aus den Überschüssen der kommunalen Geschwindigkeitsmessung zur Anschaffung, Wartung und Reparaturen  von mobilen Geschwindigkeitswarnanlagen für die kreisangehörigen Gemeinden bereit zu stellen und den Gemeinden die Anlagen zum Einsatz in ihren Ortsteilen zu überlassen. Dabei soll es sich um Geschwindigkeits-warnanlagen handeln, die die gemessenen Werte aufzeichnen, und so eine spätere Auswertung ermöglichen.

Der Betrag von 20.000 Euro kann nach der Ausstattung aller Gemeinden verringert werden, so dass nur noch die Wartungs- und Reparaturkosten und Ersatzbeschaffungen anfallen.  Vorrangig sollen zuerst die Gemeinden bedient werden, die keine eigenen Messanlagen besitzen.

 Begründung:

Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung hat sich zu einem wirkungsvollen und nachhaltigen Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit etabliert. Der Landkreis Peine stellte bisher den 8 kreisangehörigen Gemeinden, mit insgesamt ca. 80 Ortschaften,  die dem Landkreis gehörenden 2 Geschwindigkeits-Anzeige-Tafeln für Einsätze zur Verfügung.

Laut Aussage der Verwaltung wurden dieGeräte im Jahr 2007 zu 66 Einsätzen von den Gemeinden angefordert. Die Dauer des Einsatzes betrug in der Regel mit 2 Wochen. Somit war es im Jahr 2007 nur  möglich, im Durchschnitt in  jeder Ortschaft 1,5 x jährlich eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aufzustellen. Außerdem ist davon auszugehen, dass in den meisten  Ortschaften  des Landkreises  deutlich mehr als ein Gefahrenpunkt vorhanden ist, an dem eine Aufstellung sinnvoll ist. 

Des weiteren erfordert die bisherige Handhabung einen Bedarf an Personal und ist sehr zeitintensiv:

-Anforderung der Geschwindigkeitsanzeigetafeln durch die jeweilige Gemeinde,

-Prüfung und Lieferung durch den Landkreis,

-Aufstellung  und Abbau der Geräte durch den Landkreis.

Steht jeder Gemeinde ein Gerät des Landkreises zur freien Verfügung, ist die Steuerung des Einsatzes durch die jeweilige Gemeinde möglich. Es ist eine Bedienung der zugehörigen Ortschaften möglich. Dies sorgt nachhaltig für die Verkehrssicherheit in den Ortschaften und entlastet den Landkreis Peine dauerhaft.

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Antrag Schulung im SGB-II-Bereich zu Energieberatung 

Wir beantragen: 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit örtlichen Energieversorgern, Vermietern und ggf. freien Trägern ein Energiesparkonzept zu erstellen, das als Zielgruppe die Beratung und Betreuung von Mieterhaushalten mit Geringverdiener-Innen, SGB II-BezieherInnen, etc. hat.

Kernelement des Beratungskonzeptes ist die Beratung durch SGB II-BezieherInnen, die von geeigneten Institutionen qualifiziert werden könnten. Bei der Auswahl der BeraterInnen ist darauf zu achten, dass einige über interkulturelle Kompetenzen verfügen.

  Begründung: 

Im Landkreis leben ca. 5500 Bedarfsgemeinschaften, die SGB II-Leistungen empfangen. Die für das tägliche Leben benötigte Energie ist im Leistungsumfang enthalten, doch häufig führt ein längerer Aufenthalt zuhause, schlecht isolierter Wohnung oder veraltete Elektrogeräte zu hohen Nachforderungen des Energie-versorgers. Deshalb sollten SGB-II-EmpfängerInnen zu EnergieberaterInnen qualifiziert werden (sog. „Wolfsburger Modell“).

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