Stellungnahme der BI Peine gegen Hähnchenmast

Bürgerinitiative Peine, Zoppoter Straße 6, 31228 Peine

Betreff: Geplante Hähnchenmastanlage Wendesse/Stederdorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mitglieder der „Bürgerinitiative Peine gegen Hähnchenmast“ möchten in diesem Schreiben noch einmal auf Gefahren und offene Fragen zur geplanten Hähnchenmastanlage hinweisen und in diesem Zusammenhang unsere weiterhin massive Ablehnung der Anlage zum Ausdruck bringen.

Im Rahmen unserer Arbeit für die Bürgerinitiative sind wir auf den verschiedensten Ebenen sehr tief in die Materie Hähnchenmast eingestiegen undwerden im Folgenden zu den Punkten

1. Gesundheitsgefährdungen

2. Tierschutz

3. Zusätzliche Kosten für den Landkreis Peine

4. Starke Einschränkung der Lebensqualität durch Geruchsbelästigung

5. Ansicht der Bürgerinitiative zum Betreiber

6. Ammoniakemissionen

7. Wertverlust von Immobilien

8. Stellungnahme Knut Haverkamp (Sachverständiger für Immissionsschutz)

9. Fazit

näher Stellung nehmen.

Bürgerinit iat ive Peine gegen Hähnchenmast

Bündnis 90 / Die Grünen

Marktstr. 1

31224 Peine

1. Gesundheitsgefährdungen

Der Einbau von Abluftfiltern verringert die Rentabilität der Mastanlage und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und auch für die Anlage in Wendesse nicht vorgesehen. Entsprechend werden auch hier von der geplanten Mastanlage bei Wendesse Feinstäube und Bioaerosole ungehindert an die Umgebung abgegeben. Peine, der Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte Niedersachsens, ist ehedem schon einer erhöhten Luftbelastung durch A 2, Stahlindustrie, Heizkraftwerk usw. ausgesetzt. Wissenschaftliche Studien zur Einschätzung daraus resultierender Gesundheitsrisiken sind selten oder behandeln nur Teilaspekte dieser Problematik.

Wie paradox klingt da die Aussage einer Medizinerin, dass „bestimmte Gruppen wie Asthmatiker beispielsweise nicht in der Feldmark nahe dem Maststall joggen sollten“ (PN, 18.08.2010) und dieses lediglich in den Zusammenhang mit „einer Verringerung der Lebensqualität“ setzt. Der Abstand zum nächsten Dorf 430 Meter, zur nächsten Wohnbebauung (mit Kleinkindern) 230 Meter und zum Arbeitsort der Mitarbeiter der Firma Gas de France SUEZ ca. 20 Meter!

2. Tierschutz

Fraglich ist ebenso ob der Kreis Peine eine Praxis der industriellen Tierhaltung dulden will, die durch massive Lobbyarbeit der Geflügelwirtschaft gefördert wird, aber bei seriöser Betrachtung ganz klar als Tierquälerei nach §2 Tierschutzgesetz eingestuft werden muss. Mehrere Verfahren diesbezüglich laufen zurzeit und auch hochrangige Politiker müssen sich hier verantworten. Tiere, deren Eigengewicht nach wenigen Wochen zu groß ist, um von den eigenen Knochen noch getragen zu werden, leiden massive Schmerzen. Gebrochene Beine sind hier alles andere als ein Einzelfall – lebt das gequälte Tier am Ende aber noch, bekommen wir es trotzdem auf den Teller. Guten Appetit…

Das es auch anders geht ist bewiesen und wird von der Bevölkerung gefordert. Die öffentliche Aufmerksamkeit fokussiert sich in den vergangenen Jahren bundes- und europaweit stark auf diese Themen und der Druck auf Politik und Wirtschaft wächst zunehmend. Hier Vorreiter zu sein und zu zeigen, dass man sich der Lobby mit ihren kurzfristigen Renditezielen nicht beugt sondern in die Zukunft blickt, ist der Wunsch der Peiner Bevölkerung. Als Erfüllungsgehilfen der Geflügellobby zu fungieren, sich vor den Karren spannen zu lassen und diese zweifelhafte Mastpraxis auch im Peiner Land salonfähig zu machen kann nicht das Ziel des Kreises Peine sein.

3. Zusätzliche Personalkosten für den Landkreis Peine

Sollte die Genehmigung zum Bau der Mastanlage erteilt werden, sind strenge Kontrollen des Betreibers hinsichtlich der ordnungsgemäßen Führung des Betriebes durch die zuständige Behörde zwingend notwendig. Dies muss neben der Besatzdichte, den Haltungsbedingungen, Zwischenlagerung und Abfuhr von Hühnerkot und Desinfektionsmittel, Entsorgung von Tierkadavern, usw. auch die Einhaltung des Immissionsschutzes beinhalten.

Steht für diese zusätzliche Aufgabe dem Landkreis Peine als Aufsichtsbehörde qualifiziertes Personal in ausreichendem Maß zur Verfügung oder müssen hierfür weitere Mitarbeiter eingestellt werden? Wer kommt für diese zusätzlichen Personalkosten auf? Decken die Mehreinnahmen aus Steuern durch den Betrieb von Herrn Hansen diese zusätzlichen Kosten oder zahlen der Landkreis und die Stadt Peine drauf?

4. Starke Einschränkung der Lebensqualität durch Geruchsbelästigung

Die Einschränkung der Lebensqualität durch starke Geruchsbelästigung ist durch die GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie) festgehalten. Wer sich jedoch mit dem Thema ernsthaft befasst, wird schnell dahinter kommen, dass die dort genannten Werte und Richtlinien nicht ausreichen. Eine Untersuchung des LANU NRW läuft zurzeit und schon jetzt kristallisiert sich heraus, dass die bisher angenommenen Werte zu niedrig sind. Das Land Brandenburg hat die maßgeblichen Einheiten für Geruchsbelästigung bei Hühnermast im Jahre 2009 gegenüber Niedersachen mehr als verdoppelt. Ist ein Bürger in Brandenburg nun schützenswerter als ein Niedersachse oder liegen dort schlicht bessere und aktuellere Werte vor? Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen und die Peiner Bürger sollen ihre Lebensqualität mehr einschränken als die Brandenburger?

5. Ansicht der Bürgerinitiative zum Betreiber der geplanten industriellen

Hähnchenmastanlage

Die Bürgerinitiative hat sich im Rahmen ihrer Arbeit intensiv mit dem Standort und auch mit dem Betreiber der geplanten Anlage auseinander gesetzt. Hierbei ist zutage getreten , dass es bereits diverse, teilweise von Anwohnern gut dokumentierte, Fälle von Verstößen gegen verschiedene Verordnungen gegeben hat. So sind beispielsweise seitens Herrn Hansen Zwiebelreste in großem Umfang nicht richtig gelagert worden. Eine extreme Geruchsbelästigung und eine geradezu biblische Fruchtfliegenplage über Wendesse war die Folge. Erst auf massive Aufforderung und unter Einschaltung der Landwirtschaftskammer Braunschweig konnte der Konflikt im Rahmen eines Ortstermins beigelegt werden. Der Hof von Herrn Hansen gilt allgemein als nicht gerade vorbildlich bewirtschaftet. Auch Hühnerkot als Düngemittel wurde von Herrn Hansen in der Vergangenheit schon unsachgemäß gelagert. Dies ist in Wendesse allgemein bekannt und auch andere Landwirte äußern sich – hinter vorgehaltener Hand - sehr kritisch zu den Plänen von Herrn Hansen. Edemissener Landwirte haben sich bereits in der Vergangenheit bitter über Herrn Hansens Art, Abdeckplanen einfach verwehen zu lassen, so dass sie sich auf die anderen Felder verteilen und in Hochspannungsleitungen verfangen haben, beschwert. Um seine Person aus dieser Beurteilung heraus zu halten, hat Herr Hansen nun seinen gerade volljährigen Sohn ein Praktikum in einer Hähnchenmastanlage durchführen lassen und dieser soll somit die Befähigung zum Leiten einer solchen Anlage besitzen. Dies bestreiten wir, da seitens der Familie niemand Erfahrung in der industriellen Masthaltung vorweisen kann. Vor diesem Hintergrund steht, dass eine Hähnchenmast nur dann Gewinn abwirft, wenn sie penibel und sorgfältig durchgeführt wird. Dies dürfte aber wohl kaum der Fall sein, wenn es jetzt und vorher schon zu Unregelmäßigkeiten im Betrieb von Herrn Hansen gekommen ist, zumal der finanzielle Druck auf die Mastbetriebe aufgrund der kompletten Abhängigkeit gegenüber den Schlachtbetrieben enorm ist. Dieser Druck wird mit zunehmender Zahl von Mastbetrieben steigen. Nur ein Drittel aller Hähnchenmäster machen überhaupt nennenswerten Gewinn mit ihrer Anlage (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen). Hier zeichnet sich ab, dass EU-Subventionen verpulvert werden und die Gemeinde Stederdorf-Wendesse in absehbarer Zeit eine Bauruine mehr zu verzeichnen hat. Ein Rückbau ist zwar vereinbart, wird aber von Herrn Hansen geschickt durch die geplante Photovoltaikanlage ausgehebelt.

6. Ammoniakemissionen

Die Ammoniakemission für den Stall in Wendesse beträgt ca. 2 Tonnen im Jahr. Im Landkreis sind zurzeit 4 Hähnchenmastanlagen mit 3-mal knapp 40.000 Tieren und 1-mal ca. 84.000 Tieren geplant. Die zu erwartenden Emissionen für diese Anlagen sind ca. 10 Tonnen pro Jahr. Die Bundesregierung hat sich nach der EG-Richtlinie 2001/81/EG verpflichtet, die Ammoniakemission bis 2010 auf 550 kt Ammoniak (NH3) zu begrenzen. Prognosen für das Jahr 2010 sagen aus, dass der zu erwartende Ammoniakausstoß (NH3) in Deutschland mit 585 kt anzusetzen ist, wobei 95 % aus der Landwirtschaft durch Tierhaltung und Bewirtschaftung herrühren. Diese Sachlage sollte den Landkreis dazu bewegen, über die die geplanten Ställe und noch folgende (ca. 450 Ställe für den Schlachthof in Wietze) genauer nachzudenken. Da es sich um eine industrielle Fleischproduktion handelt, verstehen wir nicht, warum nicht auch Industriemaßstäbe angesetzt werden? Die Ammoniakemissionen aus der Industrie machen nur 3 % aus, die restlichen 2 % sind Verkehr und sonstige Emissionsquellen. Der Landkreis sollte mit gutem Beispiel vorangehen und diese Ammoniakemission nicht noch durch die Genehmigung dieser qualvollen Massentierhaltung erhöhen.

7. Wertverlust von Immobilien

Gesunde Kinder in gesunder Landluft aufziehen – das sind Gründe warum Menschen aufs Land ziehen. Zurzeit ist dies, nicht zuletzt durch niedrige Zinsen und moderate Immobilienpreise, auch möglich. Durch industrielle Hähnchenmastanlagen wird dies jedoch massiv eingeschränkt. Denn wer will schon in der Nähe einer solchen Anlage mit all ihren negativen Auswirkungen auf die Umgebung wohnen? Massiv fallende Immobilienpreise, unverkäufliche Häuser und Grundstücke werden die Folge sein. Das bedeutet Wertverluste und die Vernichtung von Vermögenswerten der Peiner Bürger. Menschen, die ihr Leben lang Hypotheken bezahlt haben, können ihr Haus nicht mehr verkaufen und sitzen buchstäblich in der Hähnchenmastfalle. Nicht zuletzt bedeutet die Entwertung von Grundeigentum auch niedrigere Steuereinnahmen aus Grund- und Grunderwerbssteuern. Ist dem Landkreis Peine eine solche Beeinträchtigung seiner Bürger und das Risiko sinkender Einnahmen gegenüber einem einzelnen Landwirt wert? Die Risiken sind bekannt und Schadensersatzklagen werden sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.

8. Stellungnahme Knut Haverkamp

Die Stellungnahme von Herrn Knut Haverkamp zeigt, dass der Landkreis (genehmigende Behörde) und Herr Hansen (Betreiber der geplanten Hähnchenmastanlage) von ganz falschen Voraussetzungen im Umfeld von Wendesse und Stederdorf ausgehen. Die Wetter- und Winddaten von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, in dem von Herrn Hansen beauftragten Gutachten für den Standort der Hähnchenmastanlage, sind nicht zutreffend. Die Bürgerinitiative Peine hat Herrn Haverkamp Winddaten von einer privaten Wetterstation geliefert, die unmittelbar in der Nähe des geplanten Stalles  aufgezeichnet wurden (ca. 1.000 Meter SSW). Diese spiegeln eine Hauptwindrichtung von Nord-Nord-Ost wieder. Somit geht der Landkreis von falschen Daten an diesem Standort aus. Das sollte der Landkreis bei der Genehmigung berücksichtigen und ein unabhängiges Gutachten bezogen auf diese Hähnchenmastanlage fordern, um diese Umstände genauer beurteilen zu können.

9. Fazit

Als Fazit aus der Arbeit der Bürgerinitiative und der Stellungnahme von Herrn Haverkamp kann man erkennen, das der gewachsene Charakter der Kulturlandschaft verloren geht, die Umwelt geschädigt wird und Menschen, die im Außenbereich wohnen, Immissionen und Belastungen in einem Umfang zugemutet werden, der weit über das, was bei traditioneller bäuerlicher Landwirtschaft im Außenbereich üblich ist, hinausgeht. Zweifelsohne ist eine Prognose immer mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet, aber genau dieser Aspekt muss dazu führen, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Planungssicherheit mit einem konservativen, also tendenziell überschätzenden Ansatz geschaffen wird. Auch in der Technik und im Ingenieurwesen wird grundsätzlich mit massiven Sicherheitsaufschlägen kalkuliert. Dies sollte bei Genehmigungsverfahren solch umstrittener Anlagen erst recht geschehen um Schaden von der Bevölkerung fern zu halten.

Mit freundlichen Grüssen

für die Bürgerinitiative Peine

Oliver Hartmann, Heike Kubow ,Torsten Steger, Thorsten Lüders

 Peine Wendesse, den 31.08.10

Anlagen: Stellungnahme K. Haverkamp (Sachverständiger für Immissionsschutz)

Winddaten Stederdorf

 

 

Verteiler: Verwaltung Landkreis Peine – Herr Landrat Einhaus, Herr Kreisbaudirektor Gemba,

FD-Leitung Umwelt Herr Westphal

Fraktionen Kreistag Peine – Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke,

Peiner Bürger Gemeinschaft, F.D.P.

Presse: PAZ, PN, NPW, Celler Blitz

 

 

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