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Peine, den 09.02.2011
Sehr geehrter Herr Landrat,
hiermit beantragen wir die Aueschule in Wendeburg als Oberschule zu führen.
Begründung:
1.Unter den gegenwärtigen schulpolitischen Rahmenbedingungen dient dies der Sicherung des Schulstandortes.
2.Das pädagogische Konzept der Aueschule entspricht bereits den bisher bekannten Vorstellungen zur Oberschule.
3.Die Chance auf eine verbesserte Versorgung mit Lehrerstunden, dem teilweise gebundenen Ganztagsangebot und der halben sozialpädagogischen Stelle sollte genutzt werden.
4.Die organisatorische Struktur der Oberschule entspricht in Ansätzen einem integrierten System.
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Pressemitteilung Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Oberschulgesetz ernst nehmen
Die Landtagsgrünen haben die Landesregierung aufgefordert, die verfassungs-rechtlichen Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) im Niedersächsischen Landtag zur Ungleichbehandlung von Gesamtschulen und Oberschulen "sehr ernst" zu nehmen. "Die politische Willkür, mit der CDU und FDP die Oberschule der Gesamtschule vorziehen wollen, könnte sich als verfassungswidrig erweisen", sagte die schulpolitische Sprecherin Ina Korter heute (Donnerstag). Der Hinweis des GBD, dass das von der Landesregierung geplante Schulgesetz mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes kollidieren könnte, sei schwerwiegend.
Die Grünen-Politikerin verwies darauf, dass es nicht das erste Mal sei, dass die schwarz-gelbe Landesregierung ein Gesetz beschließt, das von einem Gericht gestoppt wird. Der Wunsch der Eltern, die ihr Kind auf eine Gesamtschule schicken wollen, müsse genauso berücksichtigt werden wie der Wunsch, das Kind auf ein Gymnasium oder eine andere Schulform zu schicken, sagte Korter.
Die Grünen Schulexpertin forderte die Landesregierung auf, die Diskriminierung der Gesamtschulen endlich aufzugeben und Neugründungen überall dort zuzulassen, wo es von den Eltern gewünscht werde.
Bündnis90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen, Ina Korter 10.02.2011
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