1. Die Endlagerung radioaktiven Abfalls ist ein gesamtgesellschaftliches Thema der Bundesrepublik Deutschland. Die Endlagerung des Abfalls darf nicht ausschließlich zu Lasten einer einzigen Region erfolgen.
2. Die Errichtung und der Betrieb von Endlagern radioaktiven Abfalls sind eine öffentliche Aufgabe. Diese kann aufgrund der Langzeitwirkung über viele Generationen hinweg nur vom Staat verantwortet werden.
3. Die Endlagersuche muss bundesweit und ergebnisoffen stattfinden. Nur eine qualifizierte und sicherheitsorientierte Standortwahl entspricht dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik.
4. Der Grundsatz, dass Endlager wartungsfrei verschlossen werden, entspricht nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Wir erwarten, dass der Gesetzgeber diese derzeit gültige Prxis selbstkritisch hinterfragt.
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