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Der Kreistag des Landkreises Peine fordert
- die Landesregierung auf, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, Anträge zur Förderung unkonventionellen Erdgases im Fracking-Verfahren bis auf weiteres abzulehnen. Dies gilt für Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten und für deren Förderungsbewilligung.
- die Bundesregierung auf, das Bergrecht so zu ändern, dass durch die Suche und Förderung von Bodenschätzen keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt entstehen kann.
Wir unterstützen ausdrücklich die Erwartungen des ZGB, dass im Zuge der Einführung einer „unterirdischen Raumordnung“ zur Steuerung untertägiger Vorhaben sowohl im Landes- als auch im Regionalen Raumordnungsprogramm gewährleistet wird, dass restriktive Festlegungen zur Förderung von Erdgas durch „Hydraulic Fracturing“ (Fracking) zum Schutz von Mensch und Umwelt in die Programme aufgenommen werden.
Dabei muss eine rechtzeitige und umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gemeinden und das Einvernehmen mit den Wasserversorgungsunternehmen sichergestellt werden. Lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken sind zu gewährleisten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) muss selbstverständlich sein.
Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Peine spricht sich gegen die Förderung von Erdgas durch „Hydraulic Fracturing“ (Fracking) aus. Wir vertreten die Ansicht, dass die Erschließung neuer Gasquellen grundsätzlich möglich sein kann. Allerdings ist dabei sicherzustellen, dass eine Förderung von unkonventionellem Erdgas nur unter strikter Einhaltung höchster Umweltstandards stattfinden darf. Darüber hinaus ist eine Bewahrung der Rohstoffreserven anzustreben, bis sie für nicht anderweitig zu produzierende Güter, wie beispielsweise Medikamente, dringend benötigt werden und ihre Gewinnung durch technischen Fortschritt für Mensch und Umwelt ungefährlich erfolgen kann.
Durch Fracking zur Erdgasgewinnung in der derzeitigen Form entstehen erhebliche Umweltbelastungen, etwa über Verunreinigungen des Grundwassers oder giftige Stoffe, die aus dem tiefen Untergrund bei der Förderung an die Oberfläche gelangen. Die eingesetzten Chemikalien sind darüber hinaus teilweise giftig und Krebs erregend. Kläranlagen sind im Regelfall nicht in der Lage, die Giftstoffe abzuscheiden, die Frage nach der Entsorgung der Abwässer ist ungeklärt. Problematisch ist auch der hohe Flächenverbrauch bei dieser Art der Gasförderung. Zudem gibt es Hinweise auf durch Fracking ausgelöste Erdbeben. Solche gravierenden Umweltwirkungen wie sie z.B. bei der unkonventionellen Erdgasförderung in den USA vorkommen, müssen hierzulande ausgeschlossen werden.
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