Ablehnung der Hähnchenmastanlage in Wendesse überaus hoch

Die in der letzten Kreistagssitzung mit großer Mehrheit verabschiedete Resolution gegen Hähnchenmastställe fordert die Verwaltung auf, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger den Einbau von Filteranlagen zu fordern  und die Abstände über die derzeitig gültige Rechtslage hinaus anzustreben. Weiterhin wird der Stopp der finanziellen Förderung von industriellen Tierhaltungsanlagen gefordert und klare und umfassende Regelungen für die planerische Steuerung dieser Anlagen. Außerdem wird an die Antragsteller appelliert, auf den Bau dieser Anlagen zu verzichten.

“Eine Ohrfeige für die GegnerInnen dieser qualvollen Tiermast ist die Behauptung der CDU, bei dieser von den Grünen und der SPD eingebrachten Resolution handele es sich um reines Wahlkampfgetöse, darum könnte die Oppositionspartei dieser Resolution auch nicht zustimmen! Die realen Auseinandersetzungen der letzten Monate und der Erweiterungsantrag der Wendesser Anlage forderten zu genau diesem Zeitpunkt eine deutliche Positionierung des neu zusammengesetzten Kreistages als Signal an Investoren und Entscheider. Die so zahlreich eingegangenen Einwendungen bekräftigen unsere Initiative deutlich.,” ist Doris Meyermann, Kreistagsabgeordnete überzeugt. “Allerdings überrascht die Haltung der häufig unorganisiert wirkenden Kreis-CDU nicht wirklich, unterstützt sie doch die Landesmeinung der Partei damit überaus deutlich.” Einen Politikwechsel zugunsten und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Tiere wird es mit dieser Partei auf Landes- und Bundesebene nicht geben.

Gez. Doris Meyermann  18.12.2012

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Resolution

Hähnchenmastställe                               28.11.2012

Der Kreistag des Landkreises Peine fordert Land und Bund auf, sich dafür einzusetzen, klare und umfassende Regelungen für die planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen und eindeutig definierte rechtliche Vorgaben für deren Genehmigungsverfahren und Überwachung zu schaffen und zu gewährleisten. Gleichzeitig muss eine Förderung von industriellen Tierhaltungsanlagen ausgeschlossen werden.

Die Verwaltung des Landkreises wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, durch eine frühe und transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Antrag stellenden Betreiber Interessenkonflikte von vornherein zu minimieren. Im Interesse der Konfliktminimierung sind hier Standards über die derzeit gültige Rechtslage hinaus (Abstände, Einbau von Filteranlagen) einvernehmlich anzustreben.

Im Interesse aller im Landkreis Peine lebenden Menschen appelliert der Kreistag an die Antragsteller von Mastställen, bereits heute über die gesetzlichen Vorschriften hinaus deutlich größere Mindestabstände zur Wohnbebauung vorzusehen, den Einbau von Filteranlagen vorzunehmen, um der Berücksichtigung des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes Rechnung zu tragen, und zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft auf gewerbliche Mastanlagen zu verzichten.

Die Größe der Stallanlagen kann zu einer erheblichen Belastung von Menschen und Umwelt führen. Unsere große Sorge ist es, dass die durch die Zunahme der Belastungen zu erwartenden Schädigungen langfristig zu einer Störung des natürlichen Lebensraumes in unserem Landkreis führen werden.

Begründung:

Um dieser Entwicklung so früh wie möglich entgegen steuern zu können, sind klare und strukturierte Regelungen für den Bau von Großställen notwendig. Dazu ist ein Genehmigungsverfahren nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchzuführen.

Die Größe der Stallanlagen dieser Kategorie entspricht in der Regel nicht mehr der Betriebsform einer landwirtschaftlich geprägten Nutzung, sondern geht weit über diese hinaus. Grundlage für eine Festlegung von Tierzahlen muss daher der Anhang der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Stand 2007 sein.

Eine Konkretisierung bzw. Änderung der rechtlichen Vorgaben ist erforderlich zur Beurteilung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Großställen,
Nachweise der Belastung der Umwelt mit Bioaerosolen, Vorgabe von technischen Standards zur Abluftführung und -reinigung sowie Anforderungen zur artgerechten Tierhaltung.

Zusätzlich sind Festlegungen von Mindestanforderungen an den Brandschutz für Großställe erforderlich.

Die Beurteilung von Großställen als privilegierte Vorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 201 BauGB ist als Basis für die Zulässigkeit dieser Anlagen im Außenbereich nicht ausreichend. Gleiches gilt für die Regelungen des § 35 Abs. 4 BauGB und die dort genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen als sonstige Anlage im Außenbereich. Eine Lenkung der Entwicklung zum Schutz des Außenbereiches entsprechend den Vorgaben des BauGB erfordert die Ausweitung der Möglichkeiten zur planerischen Steuerung von Großställen für die Gemeinden. Die Grundsätze für die Beurteilung von Tierhaltungsanlagen sind detailliert festzulegen. Hier müssen rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, die zukünftig zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungsanlagen unterscheiden. Die Kriterien, die für diese Abgrenzung erforderlich sind, müssen eindeutig und umfassend definiert werden.
Auch die nicht auszuschließenden Gesundheitsgefährdungen für den Menschen durch die durch Keime belastete Umwelt sind zu spezifizieren und nachprüfbar festzulegen. Hierzu gehören auch eindeutige Vorgaben zur Minimierung der Belastungen der Umwelt durch die Definition von technischen Standards zur Abluftreinigung und zu den brandschutzrechtlichen und -technischen Regelungen für die Ausführung von Großställen.

Im Rahmen der anstehenden Änderung des Baugesetzbuches wird erwartet, dass die erforderlichen rechtlichen Änderungen im Zuge der Beratungen durch die Landesregierung (Bundesratsinitiative) und den Bund im Interesse der Kommunen Berücksichtigung finden. Des Weiteren sind im Sinne einer einheitlichen und eindeutigen Rechtsanwendung, die gesetzlichen Regelungen in den Bereichen Bauordnungsrecht, Umwelt, Veterinärrecht und Tierschutz besser aufeinander abzustimmen und schnellstmöglich in Sinne der erhobenen Forderungen zu novellieren.

 Günter Hesse                                                              Jürgen Streichert

Fraktionsvorsitzender                                                    Fraktionsvorsitzender

SPD-Kreistagsfraktion                                                  Bündnis 90/Die Grünen

 




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