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„Grundsätzlich ist es ja auch sinnvoll, bestehende Vorkommen möglichst vollständig zu nutzen, bevor neue Vorkommen in Angriff genommen werden“, so Heiko Sachtleben, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN. „Diese Zielstellung liefert aber keine Begründung dafür, sämtlichen Erweiterungsabsichten den Stempel der Zielkonformität mit der Landesraumordnung aufzudrücken. Insofern ist das in der Zeitung aufgeführte Zitat nicht nur mit falscher Quellenangabe (nicht aktuelle Änderung, sondern Änderung von 2012), sondern wohl auch ziemlich irrelevant. Auf das Gebot des vollständigen Abbaus aus der Landesraumordnung könnte man sich verbindlich nur berufen, wenn die in Rede stehende Erweiterungsfläche eine Insel oder eine Art Zunge in einem ansonsten bereits abgebauten Gebiet wäre“, so Sachtleben weiter.
Auffällig wird allerdings immer mehr, dass Natur- und Umweltschutzverbände rücksichtslos gegeneinander ausgespielt werden. Ansässige, gut informierte Organisationen werden übergangen. Das Vorgehen des Unternehmens Papenburg ist in unseren Augen absolut unseriös zumal immer noch ein Gerichtsverfahren anhängig ist, das in erster Instanz gegen den Antragsteller entschieden wurde.
„Unsere Fraktion erinnert in dem Zusammenhang gern an den Landschaftsrahmenplan unseres Landkreises. Dieser stellt fest, dass der infrage stehende Bereich die Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllt“, so Sachtleben abschließend. „Zum Schutz dieses Bereichs ist es erforderlich, hier ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Es erstaunt uns immer mehr, wer diesen wertvollen Bereich infrage stellt.“
Gez. Doris Meyermann, Geschäftsführung 13.10.2014
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