Unser Antrag an den Peiner Kreistag lautet daher: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anlagenrichtlinie für die Finanzanlagen des Kreises und der kreiseigenen Gesellschaften vorzulegen, die unter Wahrung der haushaltsrechtlichen Grundlagen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Insbesondere soll sich die Anlagenrichtlinie an den von der Stadt Münster im November 2015 verabschiedeten Mindeststandarts orientieren:
- Keine Beteiligung an Unternehmen, die Kinderarbeit zulassen
- Keine Beteiligung an Unternehmen, die Militärwaffen herstellen oder vertreiben
- Keine Beteiligung an Unternehmen, die Atomenergie erzeugen oder auf nichtnachhaltige und klimaschädliche Energie setzen
- Keine Beteiligung an Unternehmen, die Schiefergasgewinnung betreiben
Diese Form der Geldanlage hat drei unschätzbare Vorteile: - Die Finanzen werden langfristig auf ein solides Fundament gestellt - Förderung der nachhaltigen Klimaschutzziele - Firmen, die grundsätzlich gegen ethische Normen verstoßen wird die Finanzierungsgrundlage entzogen.
gez. Heiko Sachtleben im Mai 2017
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