Kita-Qualität nachhaltig sichern

Das aktuelle KiTa-Gesetz genügt an vielen Stellen nicht mehr den gewachsenen Aufgaben der Erzieher*innen, der quantitativ stark gestiegenen Nachfrage nach guter frühkindlicher Bildung durch Eltern und den vielfältigen Ansprüchen und Bedarfen der Kinder. „Nach den belastenden vergangenen Monaten wäre eine Umsetzung des Gesetzes in der vorliegenden Form ein Schlag ins Gesicht für alle Beteiligten. Es gibt kaum Positives, das Thema Inklusion wird gar nicht bedacht, die Erzieher*innen bekommen weder Entlastung noch Unterstützung, eine gute frühkindliche Bildung für unsere Kleinsten ist so kaum möglich“, sagt Doris Maurer-Lambertz, Mitglied der GRÜNEN im Jugendhilfeausschuss. „Wenn das Land nicht endlich Geld für die Kleinsten in die Hand nimmt, kann das System den berechtigten Ansprüchen aller nicht mehr gerecht werden. Das können wir uns auch als Gesellschaft nicht leisten.“

Die Qualität in den Kitas muss dringend verbessert werden, das zeigt auch eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung, die die aktuellen Bedingungen in niedersächsischen Kitas als nicht kindgerecht beschreibt. Obwohl Kultusminister Tonne immer beschwichtigt hat, dass die Gebührenfreiheit nicht zu Lasten der Qualität in den Kitas ginge, passiert nun aber genau das. „Das Kultusministerium muss nun auf die Fachleute der Verbände und die Eltern hören und das Gesetz dringend nachbessern“, sagt Sachtleben abschließend.

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat eine entsprechende Resolution für die Sitzung des Kreistags am 30.06.2021 eingebracht.

Hintergrund

Der Erzieher*innenmangel verhindert weitere Qualitätsverbesserungen in den Kitas. Die o.g. Studie zeigt auch, dass viele Erzieher*innen wenige Jahre nach Abschluss der Ausbildung ihren Beruf wechseln. Dafür verantwortlich gemacht werden die schlechten Arbeitsbedingungen und die geringe Entlohnung (auch während der Ausbildung). Die Einführung der 3. Kraft in Krippengruppen mit mehr als 11 Kindern wurde 2014 beschlossen und sollte ab dem Kitajahr 2020/21 verbindlich gelten. Das Kultusministerium hat diese Einführung mit Verweis auf den Fachkräftemangel nun aber um fünf Jahre verschoben.

SPD und CDU haben die Gebührenfreiheit geschaffen und wollten in einem zweiten Schritt die Qualität der Betreuung in den Einrichtungen durch bessere Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit mit den Kindern, der Beratung der Eltern und der Dokumentation entwickeln. So wird in einem entsprechenden Antrag (Drs. 18/1069) auch ein Stufenplan zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels angekündigt. Davon ist in der Gesetzesnovellierung nun aber nichts mehr zu lesen. Versprechen wurden nicht gehalten.

Verbände, Gewerkschaft und Initiativen haben sich ausnahmslos sehr kritisch geäußert. So heißt es beispielsweise in einem gemeinsamen Appell, der unter anderem von ver.di unterzeichnet ist, dass „die vorliegende Novellierung sprachlich und inhaltlich weit hinter dem aktuellen fachlichen Diskurs zurückbleibt“. Eine gute Übersicht über alle Stellungnahmen der schriftlichen Anhörungsphase findet man auf der Seite des Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung (www.nifbe.de).

gez. Heiko Sachtleben, Doris Maurer-Lambertz    01.06.2021



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