Zusammenhang zwischen Ende des Kiesabbaus Wipshausen und potentiellen Rückzug der Silotransport aus Ilsede erschließt sich uns nicht

1997: Genehmigung des Kiesabbaus Westerfeld (ISV, Ilseder Mischwerke). Grundlage ist die Raumordnungsplanung, die in der Folge von dem CDU-Landwirtschaftsminister Lindemann bestätigt wird. Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises wird festgestellt, dass das Gebiet westlich der Abbaufläche die Kriterien eines Naturschutzgebietes erfüllt.

2005: Die Norddeutsche Naturstein GmbH (mittlerweile Betreiberin der Abbaustätte) informiert über Erkundungsbohrungen mit Ziel einer Westerweiterung der Abbaufläche. Der Landkreis erinnert an die Raumordnungsplanung, die diese Erweiterung nicht zulässt.

2009: Die Firma Papenburg übernimmt die Abbaufläche.

2010: In Gesprächen zwischen dem Landkreis und der Firma Papenburg wird klargestellt, dass eine Erweiterung nicht genehmigungsfähig ist.

2010: Die Firma Papenburg beantragt eine Änderung des Landesraumordnungsprogramms.

2010/2011: Die Firma Papenburg erzwingt anwaltlich den Beginn  eines Planfeststellungsverfahrens und gibt naturschutzfachliche und hydrologische Gutachten in Auftrag.

2012: Inkrafttreten des neuen Landesraumordnungsplans, die Erweiterungsfläche wird nicht aufgenommen.

2012: Die Papenburg AG stellt den Antrag auf Planfeststellung der Erweiterungsfläche.

2013: Der Landkreis lehnt den Antrag ab.

2013: Die Papenburg AG legt fristgerecht, jedoch ohne Begründung, Widerspruch ein.

2013: Der Landkreis weist den Widerspruch aufgrund der fehlenden Begründung zurück.

2013: Die Papenburg AG klagt gegen den Landkreis vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht.

2014: Das VG Braunschweig weist die Klage zurück.

2014: Die Papenburg AG beantragt die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

2014: Die Papenburg AG beantragt erneut die Ausweisung einer Vorrangfläche für Rohstoffgewinnung in den Raumordnungsprogrammen.

2014: Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass keine Änderungen dort geplant sind.

2015: Das OVG Lüneburg lehnt die Zulassung der Berufung ab und lässt keine weiteren Rechtsmittel mehr zu.

Von einer „Untersagung des Kiesabbaus durch den Landkreis“ (Ebd.) in Wipshausen kann also keine Rede sein. Wenn die durch zwei gerichtliche Instanzen bestätigte behördliche Befristung der Auskiesung eines Gebietes erreicht ist, dann ist die logische Konsequenz, dass dort nicht mehr gebaggert werden darf. Rund um Wipshausen liegen mittlerweile „rund ein Dutzend Kiesteiche“ (www.wipshausen.de). Damit liegt die Ortschaft ganz vorne in der Region.

Ilsede allerdings liegt knapp 20 km von Wipshausen entfernt. Wir hoffen sehr, dass die Firma Papenburg ihre Ankündigung überdenkt. Der Verlust des Standortes für die Silotransporte wäre für Ilsede dramatisch.

 21.07.2015

Gez.: Stefanie Weigand, Fraktionsvorsitzende  Bündnis 90/Die Grünen im Ilseder Gemeinderat

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