Anträge zum Haushalt 2018 gestellt

Begründung: Der sorgsame Umgang mit unserer Natur wird immer wichtiger, da die Nachrichten über Artensterben keine apokalyptische Prosa ferner Zeiten sondern bittere Realität sind. Wir haben in den letzten 25 Jahren über 78% der Biomasse bei Insekten verloren. Die hohe Bedeutung von Insekten für die biologische Diversität und auch für unser menschliches Dasein ist unbestritten. Eine Lebensgrundlage für Insekten, und nicht nur für sie, sind Bäume.

Eine der grundsätzlichen Sorgfaltspflichten von Grundstücksbesitzern, auf deren Liegenschaften Bäume stehen, ist die Verkehrssicherheit. Diese ist gegeben, wenn die Bäume stand- und bruchsicher sind. Brechen etwa Äste ab und stürzen auf Passanten, haftet der Eigentümer des Grundstücks für entstandene Schäden. Um sich dagegen rechtlich abzusichern, müssen die Bäume regelmäßig kontrolliert und ggf. bearbeitet werden.

Hier kann für unsere Gemeinde als größte Grundstückseignerin ein Baumkataster die Grundlage für die Wahrung der Verkehrssicherheit bilden. Da in dem Verzeichnis Daten zu Standort und Zustand der Bäume aufgeführt sind, können Baumkontrolleure diese Informationen als Basis ihrer Arbeit verwenden. So wissen sie, wo die Bäume stehen, wann die letzten Kontrollen waren und welche möglichen Beeinträchtigungen bestehen. Daten aus diesem Verzeichnis helfen, Kontrollen effizienter durchzuführen. Zudem liefern die Informationen auch einen Zustandsbericht über die Gehölze. Gerade diese Aussagen sind im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Bäume ein wichtiges Kriterium.

Unsere Bäume sind unser Kapital – biologisches, emotionales wie auch monetäres. Eine systematische Erfassung ist die Grundlage für den umfassenden Überblick, für die kontinuierliche Pflege und für rechtzeitige Eingriffe, verbunden mit sinnvollen Nachpflanzungsmaßnahmen. Hierfür soll der erste Schritt das Baumkataster auf gemeindeeigenen Böden sein. Im Übrigen würden wir dadurch auch die Experten unseres Bauhofes in ihrer Arbeit deutlich entlasten.

Finanzieren möchten wir dies mit einem Anteil aus der einmaligen Zahlung des Landkreises mit 64 000 €. Wir halten diesen Betrag hier für sinnvoller investiert, als in die Erneuerung der Fahrbahndecke des Langerhornswegs.

gez. Stefanie Weigand 5.12.2017

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